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Frachtgut Als Frachtgut werden Güter bezeichnet, die von entsprechenden Transportmitteln bewegt werden. Landläufig aber sprachlich ungenau werden diese auch häufig Fracht genannt, dies bezeichnet jedoch eigentlich das vereinbarte Entgelt für die Transportdienstleistung. Den Transport von Gütern organisieren Speditionen, die dafür • Frachtflugzeuge (Frachtfluggesellschaften; siehe auch Luftfracht) • Güterzüge • Frachtschiffe oder • LKW einsetzen und nur für die Besorgung der Transporte zuständig sind. Sie dürfen auch transportieren, müssen aber nicht (Selbsteintritt). Die Transporteure werden Frachtführer genannt. Sie organisieren aber nicht den Transport, sie führen ihn aus. Die Fracht wird im Frachtbrief vereinbart. Er ist der Vertrag für die Transportdienstleistung. Ein Exemplar der mindestens drei Frachtbrieforiginale wird vom Frachtführer mitgeführt. Bei Bedarf muss dieser Frachtbrief den Zoll- und Polizeibehörden ausgehändigt werden. Die Kostenverteilung der Frachtkosten erfolgt meist über INCOTERMS. |
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